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   ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22   

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ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22 (https://dejure.org/2022,50813)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 06.10.2022 - 9 Ca 119/22 (https://dejure.org/2022,50813)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - 9 Ca 119/22 (https://dejure.org/2022,50813)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 611 Abs 1 BGB, § 615 BGB, § 11 S 1 Nr 2 KSchG
    Annahmeverzugslohn - Zwischenverdienst - Auskunftsanspruch über Stellenangebote

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Der Arbeitgeber ist dabei nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG, Urteil vom 08. September 2021 - 5 AZR 149/21 - NZA 2022, 39 ff.).

    Der Arbeitgeber muss gerade nicht, wie bei einer gesetzlichen Vermutung, Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind (BAG, Urteil vom 08. September 2021 - 5 AZR 149/21 - NZA 2022, 39 ff.).

    Wird ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst (BAG Urteil vom 08. September 2021 - 5 AZR 149/21 - NZA 2022, 39 ff.).

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (vgl. BAG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - BAGE 157, 102; Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - BAGE 71, 9).

    Den Beweiswert erschütternde Tatsachen können sich auch aus einem eigenen Sachvortrag des Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - BAGE 157, 102) oder aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst ergeben.

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - BAGE 169, 117).

    Ebenso hat es entschieden, dass in Bezug auf die vom Arbeitgeber im Rahmen von § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG vorzutragenden Indizien für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls der Unkenntnis des Arbeitgebers von den Krankheitsursachen angemessen Rechnung zu tragen ist (vgl. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - BAGE 169, 117).

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Dies - wie auch das äußere Erscheinungsbild - begründet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es sich bei den Bestimmungen des Arbeitsvertrages um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - juris; Urteil vom 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - juris; Urteil vom 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - BAGE 152, 82).

    § 3 Satz 1 MiLoG entzieht Ausschlussfristen für die Geltendmachung des Mindestlohnanspruchs der Regelungsmacht der Arbeitsvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - juris).

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, und die geeignete, dessen Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - BAGE 150, 286; Urteil vom 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - BAGE 139, 44).
  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet jedoch keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlichen bestehenden Arbeitsunfähigkeit i.S. des § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (BAG, Urteil vom 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - BAGE 28, 144; Urteil vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - juris).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen muss aus der Verfallklausel, wenn diese dem Transparenzgebot genügen soll, ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Vertragspartner des Verwenders zu gewähren hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (BAG, Urteil vom 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - juris; Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306).
  • BGH, 06.05.2004 - III ZR 248/03

    Heutige ostdeutsche Gemeinden ohne Beziehung zu DDR-Gemeinden

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Der so verstandene Auskunftsanspruch dürfte inzwischen als Gewohnheitsrecht anerkannt sein (BGH, Urteil vom 06. Mai 2004 - III ZR 248/03 - juris).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Hierzu ist substantiierter Vortrag z.B. dazu erforderlich, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden (vgl. BAG, Urteil vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - juris; Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127).
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (vgl. BAG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - BAGE 157, 102; Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - BAGE 71, 9).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Auskunftsanspruch des Darlehensnehmers über die von der Bank konkret gezogenen

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

  • BAG, 02.08.2017 - 9 AZB 39/17

    Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 1 ZPO

  • LAG Hamburg, 06.04.2023 - 8 Sa 51/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - Kenntnis von Erwerbsmöglichkeiten

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 06.10.2022 (9 Ca 119/22) teilweise abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 06.10.022 (9 Ca 119/22) teilweise abzuändern und die Klage in Höhe von weiteren ? 2.466,43 brutto (Entgelt anteilig für Juli 2021 über ? 834, 40 und für August 2021 über ? 1.632,03) zurückzuweisen.

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